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https://www.versicherungsjournal.de berichtet:

Der Entwurf für die Sozialversicherungsgrenzwerte für 2025 liegt vor und weist deutliche Erhöhungen auf. Hier sind die wichtigsten Punkte:

– Versicherungspflichtgrenze: Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt auf 73.800 Euro im Jahr, was einem Zuwachs von 6,5 Prozent entspricht. Dies bedeutet, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro möglich ist, was fast doppelt so stark erschwert wird wie vor Jahresfrist.

– Beitragsbemessungsgrenze (BBMG): Die BBMG in der GKV steigt um jährlich 4.050 Euro auf 66.150 Euro, was einem Anstieg von 6,5 Prozent entspricht. Monatlich geht es um 337,50 Euro auf 5.512,50 Euro nach oben. Über diesen Grenzbetrag hinausgehende Einkünfte sind beitragsfrei.

– Rentenversicherung: In der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt die BBMG in den alten Bundesländern von 7.550 auf 8.050 Euro im Monat beziehungsweise von 90.600 auf 96.600 Euro im Jahr. In den neuen Ländern soll die BBMG von 7.450 auf 8.050 Euro im Monat beziehungsweise von 89.400 auf 96.600 Euro im Jahr steigen.

– Bezugsgröße: Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wird bundesweit auf 3.745 Euro im Monat beziehungsweise 44.940 Euro im Jahr erhöht. In den alten Bundesländern entspricht das einer Erhöhung um monatlich 210 Euro (plus 5,9 Prozent), in den neuen Ländern beträgt das Plus 280 Euro im Monat (8,1 Prozent).

– Durchschnittsentgelt: Das durchschnittliche Brutto-Lohn und -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2025 bundeseinheitlich auf 50.493 Euro festgesetzt.

Der Entwurf der ‚Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025‘ wird erfahrungsgemäß im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden, bevor der Bundesrat zustimmt.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsjournal.de Beitragsbemessungsgrenzen steigen so stark an wie selten zuvor – Versicherungsjournal

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