ePA & E‑Rezept für Privatversicherte (PKV): Rechte, Datenschutz & Praxis‑Tipps, die Sie jetzt kennen sollten
Viele Privatversicherte stehen aktuell vor Fragen: Was bedeutet die elektronische Patientenakte (ePA)? Wie kommt das E-Rezept – speziell für PKV-Versicherte – zur Anwendung? Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Hier finden Sie kompakt und verständlich alles, was Privatversicherte jetzt wissen sollten.
ePA und E-Rezept: Grundlage im Überblick
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicher für medizinische Daten – Befunde, Arztbriefe, Impfpass, Laborwerte und mehr. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde sie mit dem Digitalgesetz ab dem 15. Januar 2025 automatisch aktiviert für alle Versicherten, die dem nicht widersprochen haben (“Opt-out”). Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten in die ePA einzupflegen.
Wie sieht es bei Privatversicherten aus?
Privatversicherer dürfen ihren Versicherten ebenfalls eine elektronische Patientenakte anbieten – das ist aber freiwillig. Die Nutzung ist frei wählbar: Sie entscheiden, ob Sie eine ePA anlegen und wie Sie diese nutzen wollen.
Wichtig zu wissen über Rechte, Datenschutz und Inhalte
- Zustimmung & Kontrolle: Sie bestimmen, welche Dokumente gespeichert werden und wer Zugriff erhält. Für besonders sensible Inhalte sind separate Zustimmungslösungen vorgesehen.
- Sicherheit: Die Daten liegen verschlüsselt auf sicheren Servern in Deutschland. Dritte – auch die Versicherung – haben ohne Ihre Einwilligung keinen Zugriff auf die Inhalte.
- Gestaltung frei machbar: Sie können eigene Unterlagen hochladen, Dokumente löschen, Vertretungsrechte vergeben oder Zugriffszeiten einschränken.
E-Rezept: Digitalisierung der Medikamentenversorgung
Wie funktioniert das E-Rezept grundsätzlich?
Das digitale Rezept ersetzt zunehmend das Papierrezept: Arztrezept wird elektronisch ausgestellt und kann über eine App eingelöst werden – oder als QR-Code-Ausdruck verwendet werden, falls technisch notwendig. Für GKV-Versicherte ist das E-Rezept seit Anfang 2024 Pflicht; Privatversicherte können es nutzen, wenn ihr Versicherer und ihre Ärztin oder ihr Arzt die nötigen Systeme anbieten.
Was müssen Sie als PKV-Versicherter beachten?
- Freiwilligkeit: Ob Ihr Privater Krankenversicherer ein E-Rezept anbietet, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nicht alle Versicherer sind bereits entsprechend ausgestattet.
- Kvnr und Online Check-in: Um ein E-Rezept zu nutzen, brauchen Sie Ihre Krankenversichertennummer (KVNR). In der PKV muss diese aktiv eingeholt und über ein sicheres Verfahren übertragen werden („Online Check-in“).
- App und Belege: Sie brauchen die E-Rezept-App der gematik oder eine vergleichbare Funktion in Ihrer ePA-App oder Versicherungs-App. Kostenbelege können digital übermittelt werden.
- Alternative bleibt erhalten: Wenn E-Rezept nicht möglich oder gewünscht ist, bleibt das Papiervordruck-Rezept bestehen.
Schnittstellen: ePA & E-Rezept – wie sie zusammenwirken
Ein besonders wichtiger Aspekt: Daten aus E-Rezepten werden künftig automatisch in der ePA zusammengeführt und dort als Medikationsliste geführt. Das bringt Vorteile in der Sicherheit der Arzneimitteltherapie, da Probleme wie Wechselwirkungen oder Allergien schneller erkennbar sind.
Besonderheiten für PKV-Versicherte
- Keine verpflichtende elektronische Gesundheitskarte (eGK): anders als gesetzliche Versicherte, die automatisch eine bekommen, nutzen viele Privatversicherer eigene Karten oder digitale IDs.
- Keine gesetzliche Verpflichtung für private Versicherer zur ePA oder zur Teilnahme am E-Rezept.
- Gesetzliche Unterschiede bei Abrechnung, Datenzugriff und Forschung: Privatversicherte haben z. B. keine automatische Datenbereitstellung für Forschungszwecke vorgesehen.
Praxis-Tipps für Versicherte
- Fragen Sie Ihren Versicherer konkret: Bietet meine PKV schon eine ePA oder ein E-Rezept an? Wie sieht der reproduzierbare Weg dafür aus?
- Prüfen Sie, ob Ihre Ärztin oder Arzt die Systeme unterstützt (Praxissoftware, Online Check-in, App-Kompatibilität).
- Nutzen Sie die Zugriffseinstellungen bewusst: Nur notwendige Stellen sollten Zugang erhalten.
- Laden Sie wichtige Dokumente selbst herunter, etwa vor einem Wechsel der Krankenversicherung oder bei fehlender Technik bei Ihrem jetzigen Versicherer.
Fazit
ePA und E-Rezept eröffnen PKV-Versicherten eine moderne, sichere Möglichkeit, Gesundheitsdaten und Verordnungen digital zu verwalten. Doch die Nutzung ist freiwillig, der Umfang variabel, und die technische Ausstattung kann je nach Versicherer stark variieren. Um das volle Potenzial zu nutzen, lohnt sich ein Blick in Ihren Vertrag, ein offenes Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung und der Ärztin oder dem Arzt. So behalten Sie Kontrolle und entscheiden selbst, wie digital Ihre Gesundheitsversorgung sein soll.