Kinderkrankentage & PKV: Was privat Versicherte zum Kinderkrankengeld, Anspruch und Absicherung gegen Verdienstausfall wissen müssen

Wenn dein Kind krank wird, wirft das schnell Fragen auf – nicht zuletzt zur finanziellen Absicherung. Was gilt, wenn man privat krankenversichert ist? Und worauf muss man bei den sogenannten „Kinderkrankentagen“ achten? Hier kommen die wichtigsten Infos zum Thema Kinderkrankentage & Private Krankenversicherung (PKV).

Kinderkrankentage und PKV: Das musst du wissen

Einleitung

Stell dir vor: Dein Kind hat Fieber, die Kita ist zu, und du musst einen Tag zuhause bleiben. Wer zahlt den Verdienstausfall? Wie viele Tage stehen dir zu? Besonders für privat versicherte Eltern ergeben sich viele Fragen: Gibt es Kinderkrankengeld? Welche Leistungen übernimmt die PKV – oder der Arbeitgeber? Ich zeige dir klar und verständlich, worauf es ankommt, damit du keine böse Überraschung erlebst.

Hauptteil

1. Gesetzliche Regelungen: Kinderkrankengeld bei gesetzlich Versicherten

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, hat Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V, wenn ein Kind krank ist und ein Elternteil deswegen Arbeit ausfallen muss. Das Kind darf höchstens 11 Jahre alt sein – außer es braucht aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe, dann gibt es keine Altersgrenze.

Aktuell gelten für 2024 und 2025 Übergangsregelungen: Pro Kind und Elternteil stehen bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankentage zur Verfügung. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Maximal können Eltern mit mehreren Kindern jährlich 35 Tage beantragen, bei Alleinerziehenden sind es dann bis zu 70 Tage.

2. Was gilt für privat Versicherte?

Privatversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf das gesetzliche Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V), da dies eine Leistung der GKV ist. Kinderkrankengeld wird also nicht durch die PKV gezahlt.

Es gibt aber Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Einige PKV-Tarife bieten speziell die Leistung „Kinderkrankentagegeld“ oder ähnliche Bausteine. Damit lässt sich zumindest teilweise ein Verdienstausfall abdecken. Ob und wie hoch, hängt vom Tarif und Zusatzvereinbarungen ab.
  • Dein Arbeitgeber könnte aufgrund von Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zur Lohnfortzahlung verpflichtet sein – etwa nach § 616 BGB. In der Regel sind das jedoch nur wenige Tage pro Jahr, und vertragliche Ausschlüsse sind möglich.
  • Beamte haben weitergehende Regelungen: Sonderurlaub oder Beihilfe können greifen, wenn das Kind krank wird. Und manchmal bieten private Versicherer speziell zugeschnittene Angebote für Beamte.
  • 3. Vergleich GKV vs. PKV: Worauf du achten solltest

    Hier hast du die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Anspruch auf Einkommenserstattung: GKV bringt das gesetzliche Kinderkrankengeld, PKV nur in Ausnahmefällen über Zusatztarife oder Arbeitgeberleistung.
  • Anzahl der Tage: GKV: 15/30 Tage jährlich je nach Situation, PKV: keine gesetzlichen Kinderkrankentage, aber ggf. tariflich geregelt.
  • Lohnfortzahlung: Bei gesetzlich Versicherten gibt es Vorgaben. Bei Privatversicherten gilt: Nur wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies vorsieht – oder § 616 BGB greift.
  • 4. Praktische Tipps für privat Versicherte

    Damit du im Krankheitsfall deines Kindes nicht ins Blaue hinein planst, hier ein paar nützliche Hinweise:

  • Lies deinen PKV-Vertrag genau durch – besteht eine Option auf Krankheitstagegeld bzw. Kinderkrankentagegeld?
  • Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob im Vertrag eine Regelung zur Lohnfortzahlung existiert, wenn du dich wegen deines kranken Kindes freistellen musst.
  • Wenn dein Kind gesetzlich versichert ist und du privat, betrifft dich das Gesetz „halber“ – denn dann kann der gesetzlich versicherte Elternteil Kinderkrankengeld geltend machen.
  • Überlege, ob ein Zusatzbaustein oder Tarifwechsel sinnvoll ist, damit du im Krankheitsfall besser abgesichert bist – vor allem, wenn du regelmäßig Betreuungspflichten hast.
  • Fazit

    Für privat Versicherte heißt es: Kinderkrankentage im Sinne des gesetzlichen Anspruchs existieren nicht automatisch. Ohne Zusatzbaustein oder eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag bleibt oft nur unbezahlte Freistellung oder organisatorische Lösungen. Wenn du wissen willst, wie dein konkreter Vertrag aussieht und ob du Anspruch auf eine Leistung hast, lohnt sich ein Gespräch mit der Versicherungsberatung oder ein Blick in deinen Versicherungstarif.

    Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, passende PKV-Tarife mit Kinderkrankentagegeld zu vergleichen oder deine Situation durchzugehen – sag einfach Bescheid.