Kinderkrankentage & PKV: Was privat Versicherte zum Kinderkrankengeld, Anspruch und Absicherung gegen Verdienstausfall wissen müssen
Wenn dein Kind krank wird, wirft das schnell Fragen auf – nicht zuletzt zur finanziellen Absicherung. Was gilt, wenn man privat krankenversichert ist? Und worauf muss man bei den sogenannten „Kinderkrankentagen“ achten? Hier kommen die wichtigsten Infos zum Thema Kinderkrankentage & Private Krankenversicherung (PKV).
Kinderkrankentage und PKV: Das musst du wissen
Einleitung
Stell dir vor: Dein Kind hat Fieber, die Kita ist zu, und du musst einen Tag zuhause bleiben. Wer zahlt den Verdienstausfall? Wie viele Tage stehen dir zu? Besonders für privat versicherte Eltern ergeben sich viele Fragen: Gibt es Kinderkrankengeld? Welche Leistungen übernimmt die PKV – oder der Arbeitgeber? Ich zeige dir klar und verständlich, worauf es ankommt, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Hauptteil
1. Gesetzliche Regelungen: Kinderkrankengeld bei gesetzlich Versicherten
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, hat Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V, wenn ein Kind krank ist und ein Elternteil deswegen Arbeit ausfallen muss. Das Kind darf höchstens 11 Jahre alt sein – außer es braucht aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe, dann gibt es keine Altersgrenze.
Aktuell gelten für 2024 und 2025 Übergangsregelungen: Pro Kind und Elternteil stehen bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankentage zur Verfügung. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Maximal können Eltern mit mehreren Kindern jährlich 35 Tage beantragen, bei Alleinerziehenden sind es dann bis zu 70 Tage.
2. Was gilt für privat Versicherte?
Privatversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf das gesetzliche Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V), da dies eine Leistung der GKV ist. Kinderkrankengeld wird also nicht durch die PKV gezahlt.
Es gibt aber Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten:
3. Vergleich GKV vs. PKV: Worauf du achten solltest
Hier hast du die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
4. Praktische Tipps für privat Versicherte
Damit du im Krankheitsfall deines Kindes nicht ins Blaue hinein planst, hier ein paar nützliche Hinweise:
Fazit
Für privat Versicherte heißt es: Kinderkrankentage im Sinne des gesetzlichen Anspruchs existieren nicht automatisch. Ohne Zusatzbaustein oder eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag bleibt oft nur unbezahlte Freistellung oder organisatorische Lösungen. Wenn du wissen willst, wie dein konkreter Vertrag aussieht und ob du Anspruch auf eine Leistung hast, lohnt sich ein Gespräch mit der Versicherungsberatung oder ein Blick in deinen Versicherungstarif.
Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, passende PKV-Tarife mit Kinderkrankentagegeld zu vergleichen oder deine Situation durchzugehen – sag einfach Bescheid.