Krankenversicherung im Studium: PKV behalten oder in die GKV wechseln? Minijob, Werkstudent & Nebenjob sicher regeln

Immer wieder erreichen uns Fragen wie: „Kann ich meinen PKV-Status behalten, wenn ich als Student jobbe?“ oder „Wann muss ich von der GKV in die PKV wechseln?“ Besonders bei Minijobs, Werkstudententätigkeiten oder neben dem Studium selbständig tätig zu sein, treten Unsicherheiten auf. Der folgende Beitrag klärt, worauf du in diesen Situationen achten solltest – damit Versicherungsschutz sicher bleibt und keine unerwarteten Mehrkosten auf dich zukommen.

Die Krankenversicherung im Studium – die Grundlagen

In Deutschland gibt es mehrere Absicherungsformen für Studierende:

  • Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – meist kostenfrei über die Eltern.
  • Gesetzliche Pflichtversicherung als Student: Wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Möglich, wenn man sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen und Bedingungen befreien lässt.
  • Für Studierende gilt: Wer zu Studienbeginn gesetzlich mitversichert ist, kann sich innerhalb der ersten drei Monate von der Pflichtversicherung befreien lassen und in die PKV wechseln. Diese Entscheidung gilt dann oft für die gesamte Studienzeit.

    Minijob – was bedeutet das für deine Krankenversicherung?

    Ein Minijob liegt vor, wenn dein Verdienst monatlich eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für 2025 liegen diese Grenzen bei etwa 535 €/Monat (bei regulären Einkünften) bzw. 556 €/Monat bei pauschal besteuerten Minijobs.

    Wenn dein Einkommen darunter bleibt, kannst du in der Familienversicherung der Eltern bleiben oder weiterhin bei deiner PKV versichert sein, falls du dort schon bist. Der Minijob hat dann keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz – egal ob gesetzlich oder privat.

    Werkstudentenstatus und die PKV

    Als Werkstudent wird man bezeichnet, wenn du während des Semesters regelmäßig bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitest (während der vorlesungsfreien Zeit kann mehr möglich sein). Verdient man dabei über der Minijob-Grenze, greift das Werkstudentenprivileg: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben bestehen, oft nach den speziellen Studententarifen.

    Wenn du privat versichert bist und als Werkstudent tätig bist, gilt: Solange du die 20-Stunden-Grenze einhältst und dein Studium im Vordergrund steht, behältst du deinen PKV-Tarif.

    Überschreitest du diese Grenze regelmäßig oder tritt eine versicherungspflichtige Beschäftigung ein, kann Pflichtversicherung in der GKV greifen – was den Wechsel zurück bedeuten kann.

    Selbstständigkeit neben dem Studium

    Wenn du neben deinem Studium selbstständig bist, gelten besondere Regelungen:

  • Deine selbstständige Tätigkeit muss von untergeordneter Bedeutung sein – das heißt, das Studium muss überwiegend sein und du darfst dein Einkommen und Arbeitszeit nicht dauerhaft darüber hinaus steigern.
  • Familienversicherung endet, sobald dein regelmäßiges Gesamteinkommen über 535 €/Monat liegt (bei nicht pauschal versteuertem Einkommen). Bei Minijobs oder pauschalen Versteuerungen gelten 556 €.
  • Wenn die selbstständige Tätigkeit mehr Zeit oder Einkommen beansprucht als das Studium, kann Versicherungspflicht in der GKV entstehen. In diesem Fall kann der Verbleib in der PKV schwierig sein.
  • Wechsel zwischen PKV und GKV – wie flexibel bist du?

    Der Wechsel von GKV zu PKV oder umgekehrt hängt stark von deiner Situation ab:

  • Zu Studienbeginn kannst du dich befreien lassen und in die PKV wechseln. Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend für dein gesamtes Studium.
  • Nach dem Studium, bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: etwa 73.800 €/Jahr), ist der Wechsel in die PKV möglich.
  • Ein Rückwechsel in die GKV ist nur unter klar definierten Bedingungen möglich – etwa bei Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs unterhalb der JAEG oder im Falle von Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf ALG I oder II.
  • Was sind die Risiken?

    Einige Fallstricke, auf die du achten solltest:

  • Alter: Ab 30 Jahren wird der studentische Pflichtversicherungstarif in der GKV teuerer und Bedingungen verschärft. In der PKV können Preissteigerungen sowie Verschlechterung bei Leistung oder Beitrag drohen.
  • Befreiung von der GKV: Die Entscheidung kann für das gesamte Studium bindend sein – ein späterer Rückwechsel schwierig bis unmöglich.
  • Sollte dein Einkommen steigen oder die Selbständigkeit dominanter werden, musst du bei der Krankenversicherung reagieren – andernfalls könnten rückwirkende Beiträge oder Nachzahlungen fällig werden.
  • Fazit und Handlungsempfehlungen

    Wenn du studierst und nebenbei jobbst – ob Minijob, Werkstudent oder selbstständig – lohnt es sich, frühzeitig Klarheit über deinen Versicherungsstatus zu schaffen. So vermeidest du überraschende Kosten oder Probleme beim Wechsel.

    Hier sind deine nächsten Schritte:

  • Überprüfe, ob dein Einkommen die Grenzen für Familienversicherung überschreitet (535 €/Monat oder 556 € bei Minijobs).
  • Wenn du privat versichert bist oder es erwägen kannst: Finde heraus, ob du dich rechtzeitig befreien lassen kannst.
  • Behalte deine Arbeitszeiten und deine Aufträge, gerade bei Selbstständigkeit, gut im Blick.
  • Lass dich individuell beraten – von deiner Krankenkasse oder einem unabhängigen Versicherungsfachmann.
  • So kannst du sicherstellen, dass du den bestmöglichen Versicherungsschutz hast – ohne teure Überraschungen und mit Blick auf eine langfristig sinnvolle Gestaltung deiner PKV oder GKV.