PKV-Beiträge absetzen und Steuern sparen: So nutzt du Basisversorgung, Höchstbeträge & Rückerstattungen optimal
Ein Beitrag zur Steuerersparnis bei der privaten Krankenversicherung (PKV) – damit du genau weißt, wie du das Maximum aus deinen Sonderausgaben herausholst.
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In der Steuererklärung taucht oft die Frage auf: **Kann ich meine PKV-Beiträge absetzen – und wenn ja, wie viel?** Für PKV-Versicherte gilt: Ja, das ist möglich – aber nicht unbegrenzt. Es kommt darauf an, welchen Tarif du hast, wie deine berufliche Situation ist und welche Zusatzleistungen inbegriffen sind. Ich zeige dir in diesem Beitrag, worauf du achten musst, damit deine Steuererklärung für PKV und Sonderausgaben optimal wird.
Was bedeutet „Basisversorgung“ und wie wirkt sie sich auf deinen Abzug aus?
Wenn du privat krankenversichert bist, kann dir deine Versicherung eine Bescheinigung ausstellen, in der die **Beiträge zur Basisversorgung** deiner PKV ausgewiesen sind – also genau jener Teil, der dem Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Dieser Anteil ist steuerlich anerkannt und wird in voller Höhe bei den Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen angesetzt.
Leistungen, die über das Niveau der GKV hinausgehen – etwa Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder freiwillige Zusatzleistungen – gehören **nicht** zur Basisversorgung. Diese Mehrleistungen gelten als „überflüssiger Luxus“ aus steuerlicher Sicht und sind nur begrenzt absetzbar (siehe Höchstbeträge).
Wie hoch sind die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen?
Damit deine Sonderausgaben für PKV & Co. steuerlich voll wirken:
- Wenn du **Angestellter, Beamter oder Arbeitnehmer** bist, liegt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei **1.900 Euro pro Jahr**.
- Als **Selbstständiger oder Freiberufler**, der die Beiträge komplett selbst trägt, kannst du bis zu **2.800 Euro pro Jahr** geltend machen.
Wichtig: Diese Höchstbeträge umfassen nicht nur die „Basis“-Beiträge deiner PKV, sondern alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen – also auch private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung etc. Da überschreiten viele den Maximalbetrag schnell.
Weitere Stolperfallen: Selbstbehalt, Erstattungen & Mehrfach-Versicherungen
Damit keine bösen Überraschungen kommen, hier ein paar Details, die oft übersehen werden:
- **Selbstbehalt**: Kosten, die du wegen eines vereinbarten Selbstbehalts selbst zahlst, gelten nicht als Sonderausgaben. Auch gesetzlich steht explizit: Diese Ausgaben sind nicht absetzbar.
- **Beitragsrückerstattungen** der PKV: Wenn du im Jahr Rückzahlungen erhalten hast – etwa weil du keine Leistungen in Anspruch genommen hast – musst du diese vom Gesamtbetrag abziehen, den du absetzen möchtest.
- **Doppelte Krankenversicherung**: Falls du gesetzlich pflichtversichert bist und gleichzeitig eine private Vollversicherung besitzt, kann es sein, dass das Finanzamt einen Teil deiner PKV-Beiträge nicht oder nur teilweise anerkennt – gerade wenn die GKV bereits das Niveau der Basisversorgung sicherstellt.
Strategien, mit denen PKV-Versicherte Steuern sparen können
Damit dein Sonderausgabenabzug ideal wirkt, hier bewährte Tipps:
**PKV-Bescheinigung anfordern**: Frag deine Versicherung frühzeitig nach der Abrechnung für Basisversorgung und Mehrleistungen – du brauchst sie fürs Finanzamt.
**Beiträge vorziehen**: Gerade bei Selbstständigen lohnt sich manchmal, PKV-Beiträge für das nächste Jahr schon jetzt zu bezahlen. Damit sinkt dein zu versteuerndes Einkommen im aktuellen Jahr.
**Haushaltsnahe Vorsorge prüfen**: Falls dein Höchstbetrag für Vorsorgeaufwand noch nicht ausgeschöpft ist, solltest du zusätzlich zustehende Versicherungen (Hausrat, Unfall, Haftpflicht) prüfen und gegebenenfalls nachrüsten.
**Aufteilung bei Familienmitgliedern**: Beiträge für Ehepartner und Kinder – sofern mitversichert – können ebenso abgesetzt werden. Achte darauf, wie die Versicherung die Beiträge aufteilt.
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Fazit
Wenn du deine PKV-Beiträge erfolgreich steuerlich geltend machen möchtest, solltest du sicherstellen, dass du:
die Basisversorgung separat ausgewiesen bekommst
die Höchstbeträge für deine Berufsgruppe im Blick hast
Selbstbehalt und Rückerstattungen korrekt berücksichtigst
manchmal vorausschauend zahlst, um Vorteile zu nutzen
Wenn du unsicher bist, wieviel von deinem PKV-Beitrag absetzbar ist, oder ob sich eine Vorauszahlung lohnt: Ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe geben dir eine maßgeschneiderte Einschätzung. So vermeidest du, dass du Geld liegen lässt – und nutzt deine Sonderausgaben optimal.