PKV für Kinder & werdende Eltern: Neugeborene richtig absichern – Leistungen, Kosten & wichtige Tipps

Ein Kind erwartet Sie – und Sie fragen sich, wie Sie es in der PKV gut absichern? Oder Sie wollen sicherstellen, dass Ihre ganze Familie im Gesundheitsfall richtig versorgt ist? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn es um private Krankenversicherung (PKV) für Kinder und werdende Eltern geht.

Einleitung

Wenn ein neues Leben heranwächst, denken viele Eltern zuerst an Liebe, Betreuung und Sicherheit – doch eine perfekte medizinische Absicherung gehört genauso dazu. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine familienfreundliche Option bietet, kann die PKV mit flexibleren Leistungen und besseren Zusatzversicherungen punkten. Doch welche Regelungen gelten konkret für Neugeborene, werdende Mütter und Kinder in der PKV – und was müssen Eltern heute wissen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen?

Familien & PKV: Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Wie verhält es sich mit der Familienversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung der GKV ein großer Vorteil: Kinder sind beitragsfrei mitversichert. In der PKV dagegen hat jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungstarif – auch das Kind. Es gibt also keine kostenlose Mitversicherung wie in der GKV. Jeder Vertrag steht allein.

Wer kann die PKV wählen?

Um privat versichert zu werden, etwa für Eltern und ihr Kind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:
  • Mindestens ein Elternteil ist bereits privat vollversichert.
  • Das Einkommen liegt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Für 2025 beträgt diese Grenze etwa 73.800 Euro.
  • Bei Beamten: Anspruch auf Beihilfe, wodurch sich die private Absicherung meist sogar kosteneffizienter gestaltet.

Kinder & PKV: Aufnahme und Leistungen

Kindernachversicherung nach Geburt

Wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist, gilt eine erleichterte Aufnahme des Kindes in die PKV. Folgendes müssen Sie beachten:
  • Der PKV-Antrag für das Kind sollte innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Damit kann rückwirkend ab Geburt Versicherungsschutz bestehen.
  • Vor Eintritt des Kindes darf der Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer privat vollversichert sein, bei dem auch das Kind aufgenommen werden soll.
  • In dieser Variante entfällt Gesundheitsprüfung sowie Wartezeiten – selbst für Neugeborene mit Vorerkrankungen oder Behinderungen.

Welche Leistungen sind möglich?

Die PKV bietet oft umfangreichere Leistungen als die GKV. Wichtige Leistungen für Kinder und Schwangere:
  • Umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen und pränatale Diagnostik, inklusive Ultraschall, Organ- & Fein­diagnostik.
  • Hebammen­kosten, Geburtsbegleitung, digitale Beratung und Betreuung auch vor der Geburt.
  • Leistungen für Zahnmedizin und Kieferorthopädie oft deutlich stärker als in der GKV.

Kosten – und was Sie einrechnen sollten

Monatliche Beiträge & Zuschüsse

Die Beiträge für Kindertarife in der PKV sind häufig günstiger als für Erwachsene – besonders bei jungen Eintritten. Beispiele:
  • Beiträge liegen oft zwischen etwa 100 € und 260 € im Monat – je nach Tarif, Leistungen und Alter des Kindes.
  • Arbeitgeber können bei angestellten Eltern einen Zuschuss leisten – etwa 50 % des Beitrags bis zur Höhe eines Höchstbeitrags.
  • Beamten profitieren von Beihilfe, die oft einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Nachteile, die Sie bewerten sollten

Auch wenn die PKV viele Vorteile bietet, sind einige Risiken real:
  • Kinder müssen eigenständig versichert werden – kein kostenloser Familien­schutz wie in der GKV.
  • Beiträge können im Alter, insbesondere ab dem Jugendalter (z. B. ab ca. 15–21 Jahren), deutlich steigen.
  • Werden Leistungen außerhalb des Eltern­tarifs gewählt, greift oft eine Gesundheitsprüfung oder Zuschläge.
  • Keine kostenlose Mitversicherung in Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit; Beiträge müssen weiterhin selbst getragen werden.

Schwangerschaft & PKV

Besonderheiten für werdende Mütter

Während der Schwangerschaft sind Sie als privat Versicherte in der Regel umfassend abgesichert. Doch Achtung:
  • Ihr laufender Tarif bleibt bestehen – Tarifwechsel ist möglich, aber Sie müssen prüfen, ob wichtige Leistungen enthalten sind.
  • Mutter­schutzgeld wird von der PKV nicht immer automatisch rückerstattet; das typische Mutterschaftsgeld erhalten gesetzlich Versicherte und privat Versicherte vom Bundesamt, aber für den Beitrag zur PKV zahlen Sie oft allein.
  • Bei Wechsel aus der GKV in die PKV in Schwangerschaft muss das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Einige Anbieter verlangen Wartezeiten bei Leistungsübernahme.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Wenn Sie wirklichen Wert legen auf mehr Leistungen, freie Arztwahl und hochwertige Zusatzversorgung, kann die PKV für Ihr Kind und Sie als werdende Eltern eine sehr gute Wahl sein. Doch wichtig ist: Starten Sie frühzeitig – nutzen Sie die Fristen zur Kindernachversicherung sofort nach der Geburt. Vergleichen Sie Tarife – schauen Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf Leistungsumfang, Wartezeiten, Zuschüsse und Bedingungen für Schwangerschaften. Beratung suchen – lassen Sie sich unabhängig beraten, z. B. durch Versicherungsmakler oder spezialisierte PKV-Berater. Wenn Sie mögen, kann ich Ihnen gerne verschiedene Tarifbeispiele durchspielen – angepasst auf Ihre Situation und Ihre Wünsche. Möchten Sie das?