PKV zahlt LASIK? BGH-Urteil, Kostenübernahme, Voraussetzungen & Tipps zu Brille und Kontaktlinsen
Wer kurzsichtig ist oder Probleme mit der Brille bzw. Kontaktlinsen hat, denkt mitunter über LASIK nach – also Augenlasern zur dauerhaften Korrektur der Fehlsichtigkeit. Doch wie sieht es in Deutschland mit der Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung (PKV) aus? Wann zahlt sie Brille, Kontaktlinsen oder LASIK? Hier gibt’s eine klare und aktuelle Darstellung.
Brille und Kontaktlinsen: Was übernimmt die PKV?
Leistungen im Regelfall
- Brillen und Standard-Kontaktlinsen werden grundsätzlich übernommen, wenn sie notwendig sind. In Ihrer Police steht, welcher Anteil – z. B. Komplettbrille oder nur Gestell und Gläser – erstattet wird.
- Spezielle oder höherpreisige Kontaktlinsen (z. B. für starke Hornhautverkrümmung, Hornhautverformungen oder spezielle Materialien) können Einschränkungen unterliegen oder mit Zusatzkosten verbunden sein.
Wichtige Faktoren
- Ihre Versicherungsbedingungen (AVB/Tarif): Manche Tarife decken nur die medizinisch notwendigen Brillen oder Kontaktlinsen, andere auch Sonderwünsche wie z. B. dünne Gläser oder Sichtbereiche außerhalb der Norm.
- Ärztlicher Befund: Wenn Ihnen der Augenarzt bescheinigt, dass ohne Brille oder Kontaktlinsen Beschwerden bestehen, steigt die Wahrscheinlichkeit der Erstattung.
- Regelmäßige Anpassung: Es sollte feststehen, in welchen Abständen Ihre Brille oder Linse ersetzt werden darf (z. B. alle 1-2 Jahre).
LASIK: Wann zahlt die PKV?
Juristische Grundlage & BGH-Urteil
Ein entscheidendes Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 29. März 2017 besagt: Fehlsichtigkeit kann eine „krankhafte Fehlsichtigkeit“ sein. Wird sie durch eine LASIK-Operation therapiert, kann diese Eingriff eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellen. Folglich ist der PKV-Versicherer dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Wichtig: Brille oder Kontaktlinsen gelten laut BGH nicht als gleichwertige Alternative – sie lindern, heilen aber nicht. Ein pauschales Verweisen darauf ist nicht zulässig.
Voraussetzungen, damit LASIK erstattet wird
- Ein ärztlicher Befund, der eine Fehlsichtigkeit dokumentiert.
- Nachweis, dass Brille oder Kontaktlinsen nicht ausreichend oder zumutbar sind.
- Ihre Versicherungsbedingungen dürfen keine wirksamen Ausschlussklauseln gegen die LASIK enthalten. Manche AVB-Ausnahmen sind möglich.
- Vorherige Absprache mit dem Versicherer: Kostenvoranschlag einreichen, Erstattungszusage einholen. Eine später durchgeführte Operation ohne Abklärung kann die Leistungspflicht gefährden.
Wie viel kostet eine LASIK-Behandlung?
- Die Kosten variieren je nach Verfahren und Klinik. Man rechnet etwa mit 1.000 bis 2.800 Euro pro Auge für Standardverfahren wie LASIK oder Femto-LASIK.
- Bei komplexeren Eingriffen oder Spezialverfahren (z. B. bei sehr starker Fehlsichtigkeit, kombiniertem Linsenwechsel) können die Kosten deutlich höher liegen.
- Hinzu kommen Vor- und Nachuntersuchungen, ggf. spezielle Linsen oder Lasergeräte, die zusätzliche Kosten verursachen.
Sonderfall: Zusatzversicherung & Ausschlüsse
Tarife mit Zusatzleistungen
Viele PKV-Tarife bieten Zusatzoptionen, die über die medizinisch notwendige Lasik hinausgehen. Diese Zusatzversicherungen können etwa Speziallaser, besonders dünne Hornhäute oder Premium-Linsen abdecken. Bevor Sie sich entscheiden, lohnt es sich, vergleichbare Angebote einzuholen.
Ausschlussklauseln & Risiken
- Manche Versicherer schließen refraktive Eingriffe in ihren Bedingungen aus oder setzen ein Mindestmaß an Fehlsichtigkeit voraus.
- Ein erheblicher Risikozuschlag oder Leistungskürzungen sind möglich, wenn Ihr Auge besondere Risiken aufweist oder bereits Vorerkrankungen bestehen.
- Wenn der Bezug zu einer Ästhetik steht und nicht zu Beschwerden, könnte die Kostenübernahme abgelehnt werden, obwohl laut BGH auch hierbei die Fehlsichtigkeit an sich zählt.
Praxisbeispiel: Wie läuft’s ab?
Sie leben in Münster und sind privat krankenversichert. Der Augenarzt stellt bei Ihnen starke Kurzsichtigkeit fest (-4 bzw. -5 Dioptrien), Kontaktlinsen sind unangenehm, Ihre Lebensqualität leidet – besonders beim Sport oder Autofahren. Sie überlegen LASIK.
- Sie lassen einen Kostenvoranschlag erstellen und verlangen eine schriftliche Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit.
- Sie reichen Unterlagen beim Versicherer ein – Befund, Voruntersuchung, Erklärung zur Alternativlosigkeit von Brille/Kontaktlinsen.
- Ihr Versicherer lehnt ab; Sie legen Berufung ein – eventuell mit Unterstützung eines Anwalts oder über Patientenberatung.
- Im besten Fall erhalten Sie schriftlich die Erstattung. Wenn nicht, lassen sich aktuelle Gerichtsurteile anführen. Viele Versicherer ziehen sich zurück, sobald Rechtsprechung und Ärztlicher Befund eindeutig sind.
Fazit & Handlungsempfehlung
Brille und Kontaktlinsen sind bei der PKV in der Regel abgesichert – LASIK kann es auch sein, aber nur unter bestimmten Bedingungen: medizinische Notwendigkeit, passende Versicherungsbedingungen und gute Dokumentation sind entscheidend. Lassen Sie sich bittenlich beraten, bevor Sie entscheiden.
Wenn Sie überlegen, ob LASIK für Sie in Frage kommt, lohnt sich jetzt Folgendes:
- Ihre Versicherungspolice prüfen: Was genau deckt sie ab – und wo sind Beschränkungen?
- Augenarzt aufsuchen und Gutachten einholen, das alle relevanten Informationen enthält.
- Frühzeitig mit dem Versicherer sprechen: Kostenzusage beantragen.
- Bei Ablehnung rechtlich beraten lassen – Rechtsprechung wie das BGH-Urteil von 2017 bietet gute Argumente.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen helfen, herauszufinden, wie Ihr konkreter PKV-Tarif mit Brille, Kontaktlinsen und LASIK umgeht – und ob es sich lohnt, auf einen Tarifwechsel oder Zusatzschutz zu setzen.