Telemedizin in der PKV: Video‑Arztbesuch richtig nutzen - Vorteile, Abrechnung & Tipps
Ob plötzlicher Infekt oder regelmäßige Folgekontrolle bei chronischen Krankheiten – Telemedizin wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) zunehmend zur sinnvollen Alternative. Doch wann ist der Online-Arztbesuch wirklich empfehlenswert, was sollte man vorher wissen und wie profitieren PKV-Versicherte konkret davon? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um Arztbesuch per Video – sicher, praktisch und versicherungsgerecht angewendet.
Telemedizin in der PKV: Arztbesuch per Video richtig nutzen
Warum Telemedizin sinnvoll ist
Mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots im Jahr 2018 wurde Telemedizin auch für PKV-Versicherte dauerhaft möglich und erlaubt Ärzten wie Patienten einen völlig digitalen Kontakt per Video oder Telefon. Telemedizinische Leistungen, also Beratung, Diagnose und Behandlung über digitale Wege, werden in der PKV üblicherweise ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl oder Prozentzahl der Behandlungen erstattet – ein klarer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung mit deren Obergrenzen.
Typische Einsatzgebiete bei PKV-Tarifen sind Erkältungen, Allergien, Hautprobleme oder kleinere Beschwerden, die keiner körperlichen Untersuchung bedürfen. Auch Rezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen lassen sich oft online abwickeln. Gerade beruflich stark eingespannten oder mobil eingeschränkten Menschen bietet das große Vorteile in Bezug auf Zeit, Komfort und Infektionsschutz.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die PKV rechnet telemedizinische Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Es gibt keine speziellen Ziffern nur für Video-Sprechstunden – vielmehr gibt es Empfehlungen, wie bestehende GOÄ-Ziffern analog angewendet werden. Beispiele sind:
- Nr. 1 GOÄ – ärztliche Beratung per Video oder Telefon
- Nr. 5 GOÄ analog – wenn auch visuelle klinische Untersuchung per Video möglich ist
- Rezepte, Überweisungen oder Medikationspläne via Video werden ebenfalls berücksichtigt
Wichtig: Für die vollständige Kostenübernahme kommt es auf den individuellen PKV-Tarif an. Viele Versicherer decken alle telemedizinischen Leistungen ab, und teilweise werden diese Leistungen auch nicht auf Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung angerechnet. Prüfen Sie Ihre Tarifunterlagen genau oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Wann Telemedizin sinnvoll ist – und wann nicht
Telemedizin eignet sich vor allem für leichte Beschwerden oder Verlaufskontrollen. Hier einige Beispiele dafür, was gut funktioniert:
- Erkältung, Fieber, Husten
- Magen-Darm-Beschwerden
- Hautirritationen oder Allergien
- Psychische Beschwerden wie Schlafstörungen oder Stress
- Verlängerung von Rezepten oder Beratung bei chronischen Krankheiten
Andererseits ist ein persönlicher Arztbesuch unverzichtbar bei:
- Körperlichen Untersuchungen (z. B. Abtasten, Abhören, bildgebende Diagnostik)
- Akuten Notfällen wie starken Schmerzen oder Atemnot
- Krankheiten, bei denen eine genaue Diagnostik vor Ort erforderlich ist
- Erstberatungen, bei denen der Arzt Sie noch nie persönlich gesehen hat
Praxis-Tipps: So nutzen Sie Telemedizin richtig
Damit Ihr Video-Arztbesuch effektiv und stressfrei gelingt, lohnt es, einige Punkte zu beachten:
- Stabile Internetverbindung & geeignetes Gerät: Tablet, Notebook oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon.
- Vorbereitung: Beschreiben Sie Ihre Beschwerden klar, notieren Sie relevante Werte wie Temperatur, Blutdruck oder vergangene Diagnosen.
- Datenschutz & Sicherheit: Achten Sie auf Angebote mit DSGVO-Konformität, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und klarer Identifikation des Arztes.
- Tarif prüfen: Erkundigen Sie sich vorab, welche Leistungen Ihr PKV-Tarif vollständig übernimmt und ob digitale Leistungen den Selbstbehalt beeinflussen.
- Rechnung & GOÄ: Verlangen Sie Transparenz auf der Rechnung – dass ersichtlich wird, dass es sich um eine Video-Sprechstunde handelt, mit Dauer, Ziffer und ggf. ärztlicher Vermerk.
Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen
Seit 2017 sind Videosprechstunden in Deutschland regulär erlaubt. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz haben die Vergütungsregelungen gestärkt, besonders auch für Telekonsile und Dienste wie Videosprechstunden in Notdiensten.
Für PKV-Versicherte bedeutet das: Kein Deckel auf die Anzahl der videobasierten Arztkontakte, volle Erstattung nach Tarif. Das unterscheidet sie von vielen gesetzlichen Krankenkassen, bei denen oft Obergrenzen gelten.
Beispiele aus der Praxis
Nehmen wir Versicherer wie AXA: Sie kooperieren z. B. mit MD Medicus und bieten Online-Arztdienste, Videosprechstunden und digitale Beratung als Teil des Tarifs für vollversicherte Kunden an.
Auch die Barmenia hat mit dem MediApp-Tarif ein konkretes Angebot, das 24/7 ärztliche Videosprechstunden, Privatrezeptstellung und Facharztüberweisungen inkludiert – für wenig Geld im Monat und mit großer Ärzteauswahl.
Fazit
Arztbesuche per Video sind kein Ersatz für alle medizinischen Leistungen, aber eine wertvolle Ergänzung der Versorgung – besonders für schnelle Abklärung, Beratung oder im chronischen Verlauf. PKV-Versicherte genießen klare Vorteile: flexible, nahezu uneingeschränkte Nutzung, volle Erstattung nach Tarif und kurze Wartezeiten. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie im Ernstfall gut versorgt sind, prüfen Sie Ihren Tarifumfang, informieren Sie sich über technische Voraussetzungen und wissen Sie, wann der Gang in eine Praxis notwendig wird.
Wenn Sie neugierig sind, wie Ihr persönlicher PKV-Tarif Telemedizin abdeckt – kontaktieren Sie Ihre Versicherungsberatung oder schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen. Damit Sie auch digital die beste medizinische Versorgung erhalten können.