Von der GKV in die PKV wechseln: Voraussetzungen, Fristen & Praxisbeispiel – Versicherungspflichtgrenze 2025 erklärt

Viele Menschen überlegen, ob sie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln sollten – und umgekehrt. Vor allem Beschäftigte mit hohem Einkommen oder Selbstständige stoßen dabei auf die Begriffe Versicherungspflichtgrenze, „Alter 55“ oder „Pflichtversicherung“. Ich gebe Ihnen hier eine klare Orientierung: Voraussetzungen, Fristen und ein echtes Praxisbeispiel, damit Sie fundiert entscheiden können.

Wechsel von der GKV zur PKV: Voraussetzungen, Fristen & Praxisbeispiel

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel möglich?

Ob und wann Sie in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, hängt entscheidend vom Status ab – ob Sie Angestellter sind, selbstständig oder beamtenfähig.

Angestellte: Für Arbeitnehmer ist der Wechsel in die PKV möglich, sobald ihr Brutto-Jahresentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro im Monat. Selbstständige und Freiberufler: Sie sind grundsätzlich versicherungsfrei – das heißt: Sie können sich direkt für eine private Krankenversicherung entscheiden, sobald die Haupttätigkeit selbstständig ist. Dabei spielt das Einkommen keine Rolle. Beamte: Beamtinnen und Beamte haben immer die Möglichkeit oder sind sogar darauf angewiesen, eine private Krankenversicherung abzuschließen – meist in Kombination mit der Beihilfe des Dienstherrn.

Fristen und formelle Schritte

Der Wechsel von GKV zu PKV muss sorgfältig vorbereitet und formell richtig umgesetzt werden.

  • Sie informieren Ihre gesetzliche Krankenkasse über den Wunsch zu wechseln, sobald klar ist, dass die Anforderungen erfüllt sind (z. B. Überschreiten der JAEG).
  • Das Ende der GKV-Pflichtversicherung tritt mit dem Kalenderjahr ein, wenn das Jahresarbeitsentgelt auch im kommenden Jahr über der Grenze bleibt.
  • Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft bleibt möglich, aber der Wechsel in die PKV kann ab dem Ende der Pflichtversicherung erfolgen. Kündigung und Beitritt zur PKV laufen aufeinander abgestimmt.
Achtung „55 Jahre“: Wer älter als 55 ist, hat es schwerer. Der Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist für Ältere stark eingeschränkt – allein schon, weil die gesetzlichen Regelungen eine Rückkehr nach dem 55. Geburtstag unter sehr engen Bedingungen vorsehen. Wenn zuvor wenige Jahre GKV bestand oder überwiegend privat versichert war, kann ein Wechsel ausgeschlossen sein.

Praxisbeispiel

Herr M. ist 30 Jahre alt, arbeitet in Münster als Ingenieur in einem mittelständischen Unternehmen und verdient 80.000 Euro brutto im Jahr. Er ist bisher GKV-versichert und überlegt, in die PKV zu wechseln.

  • Voraussetzung erfüllt? Ja – Jahresgehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro für 2025.
  • Gesundheitsprüfung: Herr M. muss eine solche bestehen; eventuelle Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen.
  • Kündigung GKV: Sobald sicher ist, dass sein Einkommen auch im Folgejahr über der Grenze bleibt, meldet er seiner Krankenversicherung schriftlich den Wunsch, die Mitgliedschaft zur PKV zu beenden. Der Wechsel erfolgt zum Jahresende oder zum Monatswechsel je nach Regelung.
  • PKV-Vertrag abschließen: Anbieter, Leistungsumfang, Beitragshöhe prüfen und vergleichen – gerade aufgrund steigender Kosten im Alter eine wichtige Entscheidung.

Hätte Herr M. später ein Kind oder würde sein Einkommen sinken, müsste er prüfen, ob ab diesem Zeitpunkt eine Rückkehr in die GKV möglich ist. Liegt sein Einkommen dann dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze, könnte er als Angestellter wieder versicherungspflichtig werden und damit in die GKV zurückkehren – unter der Voraussetzung, dass er unter 55 ist.

Besondere Situationen & Ausnahmefälle

Einige Lebenssituationen verändern die Sachlage:

Arbeitslosigkeit oder Bezug von Arbeitslosengeld I: Sie können versicherungspflichtig in der GKV werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – z. B. vorherige GKV-Mitgliedschaft. Studium, Ausbildung: Studierende haben oft drei Monate nach Immatrikulation Zeit, sich zu entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert bleiben möchten, sofern sie nicht über die Eltern familienversichert sind. Familienversicherung: Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist, kann bei sinkendem eigenen Einkommen eine Familienversicherung eine sinnvolle Rückkehrmöglichkeit darstellen.

Risiken & Nachteile beachten

  • Private Beiträge orientieren sich an Gesundheitszustand, Alter und Leistungsumfang und steigen mit den Jahren deutlich.
  • Bestimmte Leistungen in der GKV sind Pflicht; in der PKV können Leistungsausschlüsse oder Begrenzungen gelten.
  • Eine Rückkehr in die GKV kann schwierig oder unmöglich sein, vor allem ab dem Alter von 55.

Fazit / Handlungsempfehlung

Wenn Sie mit Ihrer Versicherung vorankommen wollen, prüfen Sie zunächst, ob Ihre berufliche und finanzielle Situation einen Wechsel in die PKV ermöglicht. Kalkulieren Sie langfristig: Wie werden Beiträge im Alter aussehen? Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Ein Wechsel kann durchaus sinnvoll sein – doch er ist auch eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen.

Ich empfehle Ihnen:

  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten.
  • Vergleichen Sie mehrere PKV-Anbieter hinsichtlich Preis, Leistungen und Bedingungen.
  • Wenn Sie unter 55 sind und Ihre Einkommenssituation passt, prüfen Sie den Wechsel zur PKV bewusst und planen Sie auch eine Rückkehrmöglichkeit.

Wenn Sie möchten, kann ich für Ihren konkreten Fall aus Münster oder anderswo ein Berechnungsbeispiel erstellen oder passende PKV-Tarife herausfiltern – sagen Sie einfach Bescheid.